B196 – Trumpf-Ass für die urbane Mobilität
Foto: Honda

IVM

B196 – Trumpf-Ass für die urbane Mobilität

Die Pkw-Führerscheinerweiterung B196, mit der Pkw-Führerscheininhaber und Motorräder und Roller bis 125 cm³ fahren dürfen, ist seit der Einführung 2020 ein Erfolgsmodell, dies teilt der Industrieverband Motorrad (kurz: IVM) mit.

Voraussetzung für die Lizenz zum 125er fahren ist ein Mindestalter von 25 Jahren, dass man fünf Jahre im Besitz eines Pkw-Führerscheins war und 13,5 Zeitstunden theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule absolviert hat. Eine praktische Fahrprüfung entfällt.

Laut Daten des Kraftfahrtbundesamts (kurz: KBA) erwarben 2024 insgesamt 65.763 Personen die Lizenz, mit dem B196 auf ein Motorrad oder einen Roller mit bis zu 125 ccm aufzusteigen. Das sind rund 13,7 Prozent mehr als im Jahr zuvor.  Damit steigt die Zahl der bislang insgesamt erfolgten B196-Erteilungen seit 2020 auf über 300.000 (308.977). 

„Der IVM hat sich stets für die Einführung der Führerscheinerweiterung B196 eingesetzt. Der Umstieg auf das motorisierte Zweirad ist für viele Pkw-Fahrer besonders in der urbanen Mobilität eine platz- und ressourcensparende Option“, sagt Reiner Brendicke, Hauptgeschäftsführer des IVM.
Erteilung der Pkw-Führerscheinerweiterung B196 seit Einführung

  • 2020: 77.823
  • 2021: 53.414
  • 2022: 54.129
  • 2023: 57.848
  • 2024: 65.763
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