Nun hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages diese Begehrlichkeit mit Bausch und Bogen abgelehnt.
Der Ausschuss verweist im Wesentlichen auf folgendes Argument: Die Fahrerlaubnisklassen sind durch die 3. EU-Führerscheinrichtlinie harmonisiert. Eine nationale Abweichung, also etwa eine Änderung der Höchstgeschwindigkeit in der Klasse AM, sei daher nicht möglich. Deshalb sehe man keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.
Ralf Jodl von SIP Scootershop führt folgende Gegenargumente zur Entscheidung des Petitionsausschusses ins Feld:
1. EU-Führerscheinrichtlinie definiert keine absolute Höchstgeschwindigkeit für Klasse AM.
Die 3. EU-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) legt für die Klasse AM keine verbindliche Obergrenze von 45 km/h fest, sondern überlässt den Mitgliedstaaten Spielräume. In Artikel 4 Absatz 2 (h) heißt es:
„Krafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, [...]“ – aber:
Die Richtlinie verbietet es nicht, dass einzelne Mitgliedstaaten national alternative Regelungen erlassen, wie z. B. eine differenzierte Behandlung alter Fahrzeuge oder Übergangsregelungen.
2. DDR-Mopeds wie die Schwalbe dürfen bis zu 60 km/h fahren – und das legal
In Deutschland gibt es bereits Ausnahmen zur 45-km/h-Grenze: Für Kleinkrafträder, die vor dem 1. Januar 2002 erstmals in Verkehr kamen, gilt Bestandsschutz. Dies betrifft insbesondere Mopeds aus der DDR (z. B. Simson S51, KR51/2 Schwalbe), die mit bis zu 60 km/h fahren dürfen – mit einer Fahrerlaubnis Klasse AM.
Das bedeutet:
• Es existiert de facto eine Zweiklassengesellschaft innerhalb der Klasse AM.
• Ein Simson-Fahrer mit AM darf 60 km/h fahren, ein moderner 50-Kubik-Roller jedoch nur 45 km/h – trotz gleicher Fahrzeugklasse und Führerschein.
• Dies ist weder verkehrssicher noch nachvollziehbar und benachteiligt insbesondere junge Fahrer in Westdeutschland.
3. Andere EU-Staaten haben abweichende Regelungen
Ein Blick ins europäische Ausland zeigt, dass die 45-km/h-Grenze keineswegs überall strikt gilt. Beispiele:
• Frankreich erlaubt bei AM-zugelassenen Leichtfahrzeugen bis 50 Kubik faktisch bis zu 50 km/h.
• Italien toleriert auch höhere Toleranzen bei Prüfstandswerten.
• Österreich hatte lange 50 km/h als Richtwert.
Der Verweis auf eine „unveränderbare“ EU-Richtlinie ist also nicht stichhaltig, wenn andere Mitgliedstaaten ebenfalls nationale Auslegungen oder Toleranzen nutzen.
4. Sicherheitstechnisch wäre 60 km/h sinnvoll
• Die aktuelle 45-km/h-Grenze führt im fließenden Verkehr zu erheblichen Geschwindigkeitsdifferenzen, insbesondere auf Landstraßen und innerstädtischen Hauptstraßen.
• Diese Differenz ist eine Hauptursache für gefährliche Überholmanöver und gefährdet Rollerfahrer unnötig.
• Fahrzeuge mit 60 km/h könnten sich besser im Verkehr integrieren, ohne gleich unter die nächste Fahrerlaubnisklasse zu fallen.
5. Eine Anhebung auf 60 km/h wäre ohne EU-Verstoß machbar – mit nationaler AM+ Regelung
Eine denkbare Lösung: Einführung einer zusätzlichen nationalen Fahrerlaubnisvariante wie „AM+“, analog zu bestehenden Sonderregelungen wie dem Mofa-Führerschein (§6 FeV Absatz 1 Nummer 4).
Beispielhafte Lösung:
• AM = max. 45 km/h wie bisher (europaweit gültig)
• AM+ = national gültig, für 50-ccm-Roller mit bis zu 60 km/h, Erwerb z. B. mit 16 Jahren
Dadurch wäre sowohl die EU-Konformität als auch die Verkehrsrealität abgebildet – ohne Eingriff in die harmonisierten Führerscheinklassen.
Fazit: Die Ablehnung der Petition mit Verweis auf die EU-Richtlinie greift zu kurz. Es gibt bestehende Ausnahmen (z. B. DDR-Mopeds), nationale Handlungsspielräume (z. B. Einführung einer AM+ Variante), und verkehrstechnische wie sicherheitspolitische Gründe, die für eine moderate Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit sprechen. Die Ungleichbehandlung alter und neuer Fahrzeuge innerhalb derselben Führerscheinklasse ist sachlich nicht gerechtfertigt und benachteiligt insbesondere junge Fahrer ohne Altfahrzeug-Zugang.
Wie ist eure Meinung zur Entscheidung des Petitionsausschusses gegen Tempo 60? Die übliche Borniertheit der Politiker, sich guten Argumenten zu öffnen? Altes Lied: Das motorisierte Zweirad hat hierzulande einfach keine Lobby? Deutschland versinkt in seiner Reformstarre? Schreibt mir eure Thesen. Mail an maderner@syburger.de.
