Polo im Eigenverwaltungsverfahren

Motorradzubehörhändler

Polo jetzt im Eigenverwaltungsverfahren

Das Amtsgericht Mönchengladbach hat am 1. Februar 2026 wie geplant das Eigenverwaltungsverfahren für die Polo Motorrad & Sportswear GmbH eröffnet.

Der auf Motorradbekleidung und -zubehör spezialisierte Versandhändler und Filialist Polo hatte am 18. November 2025 beim Amtsgericht Mönchengladbach ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Nach einer Prüfung hat das Gericht dem Antrag zugestimmt, so dass das Verfahren am 1. Februar 2026 eröffnet werden konnte. Damit geht das finanziell angeschlagene Unternehmen den nächsten gesetzlich vorgesehenen Schritt im Sanierungsprozess.

Geschäftsbetrieb läuft weiter

Die Polo Motorrad & Sportswear GmbH mit Sitz in Jüchen bei Mönchengladbach beschäftigt rund 650 Mitarbeiter. Der Geschäftsbetrieb läuft nach Unternehmensangaben ohne Einschränkungen weiter. Sämtliche Filialen und der Online-Shop bleiben in Betrieb. Löhne und Gehälter werden seit dem 1. Februar wieder aus dem laufenden Geschäft gezahlt.

Als Sachwalter hat das Gericht Rechtsanwalt Rainer Frölich von der AHW Insolvenzverwaltung bestellt. Die rechtliche Beratung übernimmt ein Team um Prof. Dr. Volker Römermann von der Römermann Rechtsanwälte AG.

Umsätze über der Planung

CEO Andrew Thorndike verwies auf den bereits vor zwei Jahren gestarteten Transformationsprozess »Northstar«. Der operative Betrieb sei stabil, die Maßnahmen würden greifen. Nach Angaben der Sanierungsberater verfügt Polo über eine tragfähige operative Basis. Die Umsatzergebnisse der Wintersaison hätten überwiegend über der Planung gelegen.

Einstieg von Investoren eine Option

Im Rahmen des Eigenverwaltungsverfahrens will Polo die Organisation umstrukturieren und verschiedene Fortführungsszenarien prüfen. Dabei wird auch ein strukturierter Investorenprozess durchgeführt. Ziel ist eine langfristig tragfähige Lösung für das Unternehmen.

Das Eigenverwaltungsverfahren ermöglicht es einem Unternehmen, den Sanierungsprozess in eigener Regie durchzuführen, während ein gerichtlich bestellter Sachwalter die Maßnahmen überwacht.

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